Die Basisrente – oder wie man mit ETF-Sparplänen Steuern sparen kann
ETF-Sparpläne erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer aber einen klassischen ETF-Sparplan in einem klassischen Depot bespart, hat keine Steuervorteile. Im Gegenteil: Gewinne sind abgeltungssteuerpflichtig und fließen durch die Vorabpauschale sogar teilweise schon ab, bevor Fondsanteile verkauft werden. Solange die Sparbeiträge nicht hoch sind und auch nur für ein paar Jahre gespart wird, ist das kein Problem. Schließlich gibt es einen Steuerfreibetrag, und wenn nur kleine Beiträge über einige Jahre angespart werden, kommt es zu keinen wirklich großen Gewinnen. Ganz anders sieht das aber bei großen Sparbeiträgen aus, die für lange Zeit angespart werden, zum Beispiel für die Altersvorsorge.
Ich möchte das hier anhand eines Beispiels verdeutlichen.
Wer im Alter von 35 monatlich 500 € für die Altersvorsorge spart, überschreitet bereits im 4. Jahr die Freibetragsgrenze von 1.000 € mit seinen Gewinnen (bei einer Wertentwicklung in Höhe von 6 % pro Jahr). Im 10. Jahr hätten wir bei der Berechnung über 4.000 € Gewinn, im Jahr 20 über 12.000 € und im Jahr 30 wären es über 27.000 € Gewinn.
Es lohnt sich also, darüber nachzudenken, wie man diese Steuerlast vermeiden kann. Wenn Steuern das angesparte Altersvorsorgevermögen wieder reduzieren, wirkt sich das durch den Zinseszinseffekt besonders stark aus. Es fehlen dann nicht nur die Beträge, die man in Form von Abgeltungssteuern gezahlt hat, sondern auch die Gewinne darauf sowie die Gewinne auf diese Gewinne usw.
Was wäre, wenn es schon seit vielen Jahren eine Möglichkeit gäbe, nicht nur die Abgeltungssteuer bis zum Rentenbeginn zu sparen, sondern sogar die Möglichkeit bestünde, die Sparbeiträge steuerlich absetzen zu können und so aktiv Steuern zu sparen? Richtig! Das wäre gut! Diese Möglichkeit heißt Basisrente oder Rürup-Rente. Das sind zwar Namen, es meint aber das Gleiche.
1. Wie funktioniert die Basisrente?
1.a Der Steuervorteil der Basisrente
Sparbeiträge können bis zum Förderhöchstbeitrag abgesetzt werden. Der Förderhöchstbeitrag in 2024 beträgt 27.566 €. Dieser kann aber nur voll genutzt werden, wenn keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden bzw. keine fiktiven Beiträge angerechnet werden. Bei Angestellten ist es ganz einfach. Hier zieht man einfach den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur deutschen Rentenversicherung ab. Wer über 87.600 € brutto verdient, kann also noch 10.714 € pro Jahr in eine Basis-Rente einzahlen und steuerlich absetzen. Bei einem Ehepaar addieren sich die Freibeträge. Die Summe kann von beiden oder nur einem Ehepartner genutzt werden.
Wer unter 87.600 € brutto verdient, kann mehr absetzen, weil der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer ist.
Bei Beamten und im Versorgungswerk Versicherten wird ein fiktiver „Rentenversicherungsbeitrag“ abgezogen. Diesen beiden Gruppen steht also auch nicht der volle Freibetrag zur Verfügung, obwohl sie keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen.
Die Höhe des Steuervorteils hängt zum einen davon ab, wie hoch der Sparbeitrag ist, und zum anderen davon, wie hoch der persönliche Steuersatz ist. Dieser hängt wiederum vom zu versteuernden Einkommen und der Lebenssituation (Single, verheiratet, Kinder …) ab. Ist das zu versteuernde Einkommen hoch genug, kann jedoch eine Steuerersparnis in Höhe von 42 % auf die Sparbeiträge erreicht werden.
1.b Wie kann man den Steuervorteil der Basisrente sinnvoll nutzen?
Mit dieser Steuerersparnis kann man zwei Dinge machen. Entweder man subventioniert den eigenen Sparbeitrag, oder die Steuerersparnis wird auch angelegt. Für Immobilienbesitzer gäbe es noch eine dritte Möglichkeit, die Sondertilgung. Wenn man seinen eigenen Sparbeitrag subventioniert, investiert man zwar 10.000 € pro Jahr (833,33 €/Monat), bezahlt davon aber selber nur 5.800 € pro Jahr (483,33 €/Monat). Das gilt bei einem Steuersatz von 42 %. Legt man die Steuerersparnis stattdessen an, kann daraus eine beachtliche Summe werden. Ist die Zeit ausreichend lang, der Steuersatz und die Erträge ausreichend hoch, kann sich aus der Anlage der Steuerersparnis eine Geldsumme bilden, die der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht. Dieser Vorteil wird weiter unten noch wichtig.
2. Die Auszahlphase der Basisrente
Wie der Name schon sagt, wird das Vertragsguthaben in der Basisrente als lebenslange Rente ausgezahlt. Ist das ein Nachteil? Nein, das ist so lange kein Nachteil, wie man die Basisrente, die nach Rentenbeginn ein Leben lang zahlt, für die Deckung von Kosten vorgesehen hat, die ein Leben lang bestehen. Wie zum Beispiel Essen, Trinken, Wohnen (kostet auch bei Eigenheimbesitzern immer noch Geld), medizinische Versorgung/Krankenversicherung, Kleidung… Diese Kosten bestehen so lange, wie man lebt. Daraus folgt, dass man auch eine Vorsorgelösung braucht, die ein Leben lang zahlt.
3. Die Besteuerung der Basisrenten-Auszahlung
Die lebenslange Rente, die ab Rentenbeginn aus der Basisrente ausgezahlt wird, ist steuerpflichtig. Man spricht hier von einer nachgelagerten Besteuerung. Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden:
- Wieviel Prozent der Basisrenten-Rente wird besteuert?
- Wie hoch ist der Steuersatz, mit dem der steuerpflichtige Teil der Basisrenten-Rente versteuert wird?
Zu wieviel Prozent die Basisrente besteuert wird, hängt davon ab, in welchem Jahr man mit der Auszahlung beginnt. Wer in 2030 schon alt genug ist, sich die Basisrente auszahlen lassen zu können, muss 86 % der Rente versteuern. 2040 sind es 91 % und ab 2058 100 %.
Wie hoch der Steuersatz ist, der auf den steuerpflichtigen Teil der Basisrente zu zahlen ist, hängt wieder von der persönlichen Lebenssituation (Single, verheiratet …), von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens in der Rentenzeit und von der dann gültigen Steuertabelle ab.
In der Vergangenheit wurde der Steuerfreibetrag regelmäßig erhöht, um einen Ausgleich für die Inflation zu schaffen. Wenn sich aber die gesamten Steuersätze mit der Inflation erhöhen würden, hätte man in 30 Jahren auf ein Einkommen von z. B. 80.000 € eine deutlich geringere Steuerlast als heute. Das bedeutet, dass man wahrscheinlich selbst bei einer 100 %igen Besteuerung der Basisrente-Rente weniger Steuern zahlt, als man sie heute spart. Positiv ergänzt wird das noch um den Zinseszinsgewinn auf die Steuerersparnis.
4. Kein Kapitalwahlrecht
Die Basisrente verfügt über kein Kapitalwahlrecht. Man kann sich den Vertragswert auch nicht durch eine Kündigung auszahlen lassen. Eine Beitragsfreistellung ist zwar möglich, aber das Vertragsguthaben kann vor Vollendung des 62. Lebensjahres nicht ausgezahlt werden. Das Vertragsguthaben ist damit also wirklich für die eigene Altersvorsorge reserviert. Das ist auch richtig und wichtig, weil jeder, wie oben schon beschrieben, lebenslange Ausgaben hat, die man ein Leben lang bezahlen muss. Wie kann man aber verhindern, dass man wegen des fehlenden Kapitalwahlrechts in finanziellen Stress gerät, wenn man mal Geld benötigt? Zum einen hilft es, die Steuerersparnis nicht zu verkonsumieren, sondern anzulegen. Über die Jahre kann man aus der Steuerersparnis einen beachtlichen Vermögenswert bilden, auf den man natürlich auch zugreifen kann (wenn dieser liquide angelegt wurde), wenn man Bedarf hat. Zum anderen ist es wichtig, nicht seine gesamte monatliche Liquidität in eine Basisrente zu investieren. So schön, wie es ist, Steuern zu sparen, so wichtig ist es auch, liquide zu sein. Das heißt, dass man die monatliche freie Liquidität auf mehrere Spartöpfe aufteilt. Nur einer davon ist die Basisrente.
5. Welche Anlagemöglichkeiten bieten Basisrenten?
Basis-Renten gibt es in vielen Varianten. Man kann sie z. B. als fondsgebundene Rente mit oder ohne Garantien abschließen. Bei der fondsgebundenen Rente wird das Geld innerhalb des Versicherungsmantels in Investmentfonds angelegt. Bei guten Anbietern hat man hier eine breite Auswahl zwischen aktiv verwalteten Fonds und ETF-Fonds. Über die Auswahl der Fonds kann man Chance und Risiko seiner Basis-Rente beeinflussen.
6. Depot-Auszahlplan vs. lebenslange Rente
Warum sollte man überhaupt eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen? Kann man nicht einfach ETF-Fonds in einem Depot besparen? Ja, das kann man. Aber die Sparbeiträge in ein klassisches Depot lassen sich nicht steuerlich geltend machen. Außerdem sind ETF-Sparpläne (mit den richtigen Fonds) in Depots zwar grundsätzlich geeignet, Vermögen aufzubauen, und es lässt sich auch ein Auszahlplan einrichten, doch Kursschwankungen in der Entnahmephase wirken sich äußerst ungünstig auf den Depotwert aus. Wenn man sich jeden Monat 2.000 € auszahlen lassen muss, müssen umso mehr Fondsanteile verkauft werden, je weiter die Kurse fallen. Wenn es eine längere Verlustperiode gäbe, wie nach 2000 oder 2007, „verbraucht“ ein Auszahlplan den Depotwert viel schneller als erwartet. Da man aber bereits in der Verzehrphase seines Vermögens ist, hat man nicht die Möglichkeit, diese Verluste wieder auszugleichen. Dieses Problem gibt es in der Basisrente nicht. Eine weitere Herausforderung beim Auszahlplan ist, die richtige Dauer zu kalkulieren. Wer mit einem Auszahlplan beginnt, muss wissen, wie lange der Auszahlplan laufen soll. Mit anderen Worten: Die eigene Lebenserwartung müsste bekannt sein. Aber wie will man mit 67 seine verbleibende Lebenserwartung kalkulieren? Das ist schlicht unmöglich. Doch ohne zu wissen, wie lange man sich Geld auszahlen lassen muss, lässt sich nicht ausrechnen, wie viel man sich auszahlen lassen kann. Dieses Problem gibt es bei der Basisrente nicht. Hier ist gesichert, dass die Rente ein Leben lang gezahlt wird
7. Hinterbliebenenversorgung in der Basisrente
Die Basisrente ist nicht frei vererbbar. Bezugsberechtigte im Todesfall sind kindergeldberechtigte Kinder sowie der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner. Man kann eine Zeitspanne (Rentengarantiezeit) vereinbaren, in der die Rente auch an die berechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird, selbst wenn man verstorben ist. Wenn man z. B. 20 Jahre Rentengarantiezeit wählt und bereits nach 3 Jahren Rentenbezug mit 70 Jahren stirbt, fließt die Rente noch 17 Jahre weiter. Erst dann endet die Zahlung. Wird man jedoch selbst 95 Jahre alt, so zahlt der Versicherer auch bis 95 die Rente, da es sich um eine lebenslange Rente handelt.
8. Beratung
Dieser Text dient als allgemeine Information zur Basisrente. Er ersetzt nicht die individuelle Beratung. Es kann gut sein, dass die Basisrente das richtige Produkt für Dich ist und Du von ihren Vorteilen profitieren kannst. Vielleicht gibt es aber auch individuelle Umstände oder Lebenspläne, die die Basisrente für Dich weniger geeignet machen. Das lässt sich am besten in einer persönlichen Beratung (online oder telefonisch) besprechen. Wenn Du Interesse hast, freue ich mich über Deine Anfrage über den Kontakt-Button.